Der Pflegeplan legt Pflegemaßnahmen fest, die dem Tierwohl dienen und Erkrankungen vorbeugen sollen.
Für unsere Ziegen sind folgende Pflegemaßnahmen vorgesehen:
Entwurmung: Im Frühjahr und im Herbst sind die Ziegen zu entwurmen, falls in einer Kotprobe Parasiten nachweisbar sind. Dies geschieht in der Regel zusammen mit der Klauenpflege. Spätestens am zweiten Tag nach Gabe des Entwurmungsmittels müssen die Schafe den Weideplatz wechslen, damit eventuell ausgeschiedene Wurmeier nicht wieder aufgenommen werden. Die dann verwaisten und ggf. verwurmten Flächen werden zwecks Hygienisierung mit Kalkstickstoff behandelt.
Klauenpflege: Im Frühjahr und im Herbst sind die Klauen der Ziegen auf Entzündungs- und Verletzungsfreiheit zu prüfen. Die Klauen sind bei festgestellten Verformungen des Horns zu schneiden. Die Klauenpflege geschieht in der Regel zusammen mit der Entwurmung.
Stallunterbringung: In den Wintermonaten steht den Ziegen ein winterfester Stall mit trockenem, weichem Liegeboden zur Verfügung. Der weiche Liegeboden wird in der Regel durch aufbringen von Stroh auf den Stallboden realisiert. Das Stroh ist spätestens jeden zweiten Tag auf Nassstellen zu prüfen. Die Liegefläche ist so zu bemessen, dass alle Ziegen gleichzeitig auf trockenem Boden liegen können.
Futtergabe: Den Ziegen muss während der Wintermonate ständig Futter mittels Heuraufe zur Verfügung stehen. Alternativ erhalten die Ziegen zwei Futtergaben pro Tag. Ein Salzleckstein muss immer vorhanden sein, ebenso wie Wasser.
Kontrolle: Der Ziegenbestand ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Krankheitszeichen oder andere Unregelmäßigkeiten sind dem verantwortlichen Leiter des Lebenshofs bzw. der Pflegestelle unverzüglich zu melden. Bei jeder Wesensveränderung eines Tieres ist auf weitere Krankheitszeichen zu prüfen. Im Zweifel ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Isolation: Besonders aggressive Ziegen sind von der übrigen Herde zu isolieren und in einem Nebenstall unterzubringen. Schafe und Ziegen dürfen über Winter grundsätzlich nicht gemeinsam in einem Stall gehalten werden.
Wird noch befüllt ...
Wird noch befüllt ...
Der Pflegeplan legt Pflegemaßnahmen fest, die dem Tierwohl dienen und Erkrankungen vorbeugen sollen.
Für unsere Schafe sind folgende Pflegemaßnahmen vorgesehen:
Schafschur: In den Monaten Mai bis Juni, bevorzugt nach der Schafskälte, ist jedes Schaf einmal zu scheren.
Entwurmung: Im Frühjahr und im Herbst sind die Schafe zu entwurmen, falls in einer Kotprobe Parasiten nachweisbar sind. Dies geschieht in der Regel zusammen mit der Klauenpflege. Spätestens am zweiten Tag nach Gabe des Entwurmungsmittels müssen die Schafe den Weideplatz wechslen, damit eventuell ausgeschiedene Wurmeier nicht wieder aufgenommen werden. Die dann verwaisten und ggf. verwurmten Flächen werden zwecks Hygienisierung mit Kalkstickstoff behandelt.
Klauenpflege: Im Frühjahr und im Herbst sind die Klauen der Schafe auf Entzündungs- und Verletzungsfreiheit zu prüfen. Die Klauen sind bei festgestellten Verformungen des Horns zu schneiden. Die Klauenpflege geschieht in der Regel zusammen mit der Entwurmung.
Stallunterbringung: In den Wintermonaten steht den Schafen ein winterfester Offenstall mit trockenem, weichem Liegeboden zur Verfügung. Der weiche Liegeboden wird in der Regel durch aufbringen von Stroh auf den Stallboden realisiert. Das Stroh ist spätestens jeden zweiten Tag auf Nassstellen zu prüfen. Die Liegefläche ist so zu bemessen, dass alle Schafe gleichzeitig auf trockenem Boden liegen können.
Futtergabe: Den Schafen muss während der Wintermonate ständig Futter mittels Heuraufe zur Verfügung stehen. Alternativ erhalten die Schafe zwei Futtergaben pro Tag. Ein Salzleckstein muss immer vorhanden sein, ebenso wie Wasser.
Kontrolle: Der Schafbestand ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Krankheitszeichen oder andere Unregelmäßigkeiten sind dem verantwortlichen Leiter des Lebenshofs bzw. der Pflegestelle unverzüglich zu melden. Bei jeder Wesensveränderung eines Tieres ist auf weitere Krankheitszeichen zu prüfen. Im Zweifel ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Isolation: Schafe und Ziegen dürfen über Winter grundsätzlich nicht gemeinsam in einem Stall gehalten werden.
Die Tierpflege umfasst alle Verrichtungen, die über die reine Ernährung der Tiere hinausgeht. Sie dient zur Vorbeugung von Erkrankungen.
So müssen Hufe und Klauen regelmäßig überprüft und Verwachsungen korrigiert werden.
Der Zahnstatus muss überprüft werden, damit die Tiere die Nahrung problemlos aufnehmen können.
Da sich Parasitenbefall durch Würmer und Milben in einem Tierbestand grundsätzlich nicht vermeiden lässt, muss man diesem Befall regelmäßig mit Medikamenten entgegenwirken, da sich die Abwehrkraft des Immunsystems dieser Tiere sonst so erschöpfen kann, dass sie ernstlich krank werden und letztlich sogar daran verenden können. Daher sind regelmäßig Kotproben zu entnehmen, um den Wurmbefall abschätzen zu können. Auch sind Haut und Fell der Tiere regelmäßig auf Haarausfall und entzündliche Veränderungen hin zu inspizieren.
Letztlich gilt es, das Verhalten der Tiere genau zu beobachten. Erkrankte Tiere verändern ihr Verhalten, sodass man auch am veränderten Verhalten der Tiere frühzeitig aufkeimende Krankheiten erkennen kann.
Daher sind die Tiere zumindest einmal täglich in Augenschein zu nehmen.












